Person in blauem Anzug, lächelt vor hellem Hintergrund.

Kündigungsrecht für Arbeitgeber: Rechtssicher und strategisch handeln

Sie möchten ein Arbeitsverhältnis beenden – aber rechtssicher, ohne Risiken und gerichtliche Auseinandersetzungen?

Wir unterstützen Arbeitgeber mit juristischer Fachkompetenz, maßgeschneiderter Beratung und strategischem Weitblick bei allen Fragen rund um das Kündigungsrecht.

Individuelle Beratung vom Fachanwalt

Rechtssichere Vorbereitung & Umsetzung

Langfristige Unterstützung durch Schulungen

Das Kündigungsrecht aus Arbeitgebersicht

Kündigungen rechtssicher gestalten und Konflikte vermeiden

Als Arbeitgeber müssen Sie bei einer Kündigung zahlreiche arbeitsrechtliche Vorgaben beachten. Fehler führen schnell zu Kündigungsschutzklagen, langwierigen Verfahren und teuren Abfindungen.

Unsere Kanzlei berät Sie vorausschauend, rechtssicher und lösungsorientiert – auch in komplexen Fällen.

Ordentliche oder fristlose Kündigung – was ist zulässig?

Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt: Eine Kündigung muss stets gut begründet und korrekt umgesetzt sein. Zudem greifen je nach Unternehmensgröße und Beschäftigungsdauer die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).

Die wichtigsten Kündigungsarten:

  • Ordentliche Kündigung: unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: bei schweren Pflichtverletzungen
  • Kündigung in der Probezeit: mit verkürzter Frist, aber nicht grundlos

Je nach Fall gelten zusätzliche Anforderungen – zum Beispiel die Beteiligung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) oder die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).

Kündigungsgründe – rechtlich zulässig oder angreifbar?

Ein zentraler Punkt ist die Wahl und Begründung des Kündigungsgrundes. Als Arbeitgeber haben Sie die Beweislast – und müssen vor Gericht nachvollziehbar darlegen, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Typische Kündigungsgründe:

  • Verhaltensbedingt: z. B. Arbeitsverweigerung, Störung des Betriebsfriedens
  • Personenbedingt: z. B. langanhaltende Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis
  • Betriebsbedingt: z. B. Umstrukturierungen, Auftragsrückgang, Standortschließung

Wir prüfen Ihre individuelle Ausgangslage und helfen Ihnen, den tragfähigen Weg zu wählen – auch unter Berücksichtigung von Abmahnungen oder Alternativen wie Versetzung.

Besonderer Kündigungsschutz – Risiken rechtzeitig erkennen

Einige Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, etwa:

  • Schwangere und Elternzeitler (§§ 17, 18 MuSchG / BEEG)
  • Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX)
  • Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG)

Hier gelten enge rechtliche Grenzen. Wir beraten Sie fundiert, damit Kündigungen trotz Sonderkündigungsschutz rechtlich Bestand haben – z. B. durch Anträge bei zuständigen Behörden.

Form, Fristen & Ablauf: So kündigen Sie rechtssicher

Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen Form und Ablauf stimmen:

  • Schriftform nach § 623 BGB (keine E-Mail!)
  • Zugangsnachweis (z. B. persönlich mit Zeugen oder Einschreiben)
  • Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Kündigungsfristen
  • Vorherige Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Begründung nur auf Verlangen (aber gerichtsfest vorbereiten!)

Wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess – von der Vorbereitung über die Übergabe bis hin zur Kommunikation mit Behörden oder Gerichten.

Alternativen zur Kündigung: Aufhebungsvertrag & Co.

Nicht immer ist die Kündigung der beste oder sicherste Weg. Gerade bei Konflikten oder unsicheren Erfolgsaussichten kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhafter sein.

Wir beraten zu Alternativen wie:

  • Aufhebungsvertrag – einvernehmliches Ende ohne Klagerisiko
  • Abwicklungsvertrag – Regelung nach Kündigung zur Vermeidung von Streit
  • Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG) – zur Konfliktvermeidung

Mit einer strategisch klugen Vorgehensweise können Sie Zeit, Nerven und Kosten sparen.

Schulungen für Führungskräfte – Risiken dauerhaft minimieren

Als besondere Leistung bietet die Dalhoff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auch Schulungen für Führungskräfte und HR-Verantwortliche an. Ziel ist es, Wissen zu vermitteln, rechtliche Fehler zu vermeiden und somit langfristig den Beratungsaufwand zu reduzieren.

Diese praxisnahen Trainings stärken Ihre internen Prozesse – für weniger Konflikte und mehr Rechtssicherheit im Alltag.

Erst prüfen, dann kündigen: Mit rechtssicherer Beratung auf der sicheren Seite

Sie planen eine Kündigung oder möchten bestehende Risiken bewerten lassen? Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie deutschlandweit mit fundierter Beratung und durchsetzungsstarken Lösungen.

Kontaktieren Sie uns für ein erstes, unverbindliches Gespräch – wir sind für Sie da.

Frau lächelnd in Anzug vor Backsteinwand

FAQ – Kündigungsrecht für Arbeitgeber

Wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, braucht es einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund. Ohne KSchG (z. B. in Kleinbetrieben) ist auch eine Kündigung ohne Begründung möglich – aber nicht willkürlich.

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab (§ 622 BGB) und kann durch Tarif- oder Arbeitsverträge verlängert sein. In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen.

Dann entscheidet das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitgeber muss alle Kündigungsgründe belegen können. Frühzeitige rechtliche Beratung erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Besonders bei Elternzeit und Schwerbehinderung ist eine behördliche Zustimmung notwendig. Wir prüfen für Sie, ob eine rechtssichere Kündigung möglich ist.

Nein, das Gesetz verlangt keine schriftliche Angabe im Kündigungsschreiben. Auf Nachfrage des Mitarbeiters sollten die Gründe jedoch klar und juristisch korrekt dargelegt werden können.