Kündigungen rechtssicher gestalten und Konflikte vermeiden
Als Arbeitgeber müssen Sie bei einer Kündigung zahlreiche arbeitsrechtliche Vorgaben beachten. Fehler führen schnell zu Kündigungsschutzklagen, langwierigen Verfahren und teuren Abfindungen.
Unsere Kanzlei berät Sie vorausschauend, rechtssicher und lösungsorientiert – auch in komplexen Fällen.
Ordentliche oder fristlose Kündigung – was ist zulässig?
Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt: Eine Kündigung muss stets gut begründet und korrekt umgesetzt sein. Zudem greifen je nach Unternehmensgröße und Beschäftigungsdauer die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).
Die wichtigsten Kündigungsarten:
- Ordentliche Kündigung: unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen
- Außerordentliche (fristlose) Kündigung: bei schweren Pflichtverletzungen
- Kündigung in der Probezeit: mit verkürzter Frist, aber nicht grundlos
Je nach Fall gelten zusätzliche Anforderungen – zum Beispiel die Beteiligung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) oder die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
Kündigungsgründe – rechtlich zulässig oder angreifbar?
Ein zentraler Punkt ist die Wahl und Begründung des Kündigungsgrundes. Als Arbeitgeber haben Sie die Beweislast – und müssen vor Gericht nachvollziehbar darlegen, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Typische Kündigungsgründe:
- Verhaltensbedingt: z. B. Arbeitsverweigerung, Störung des Betriebsfriedens
- Personenbedingt: z. B. langanhaltende Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis
- Betriebsbedingt: z. B. Umstrukturierungen, Auftragsrückgang, Standortschließung
Wir prüfen Ihre individuelle Ausgangslage und helfen Ihnen, den tragfähigen Weg zu wählen – auch unter Berücksichtigung von Abmahnungen oder Alternativen wie Versetzung.