Finanzen
Mindestlohn:
Ab 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde.
Minijobs:
Durch die Anpassung der Verdienstgrenze an den Mindestlohn erhöht sich der maximale Verdienst für Minijobber auf 556 € monatlich.
Ausbildungsvergütung:
Neue Auszubildende erhalten ab dem 1.1.2025 mindestens:
- 649 € im ersten Lehrjahr
- 805 € im zweiten Lehrjahr
- 921 € im dritten Lehrjahr
- 955 € im vierten Lehrjahr
Abfindungen
Die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung für die Steuerermäßigung von Abfindungen ändert sich:
- Arbeitgeber müssen diese Regelung nicht mehr direkt umsetzen.
- Stattdessen ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, die Steuerermäßigung über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zu beantragen.
Digitalisierung durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und § 2 NachwG
Arbeitsbedingungen elektronisch übermitteln
- Ab 2025 können wichtige Arbeitsbedingungen in Textform (z. B. per E-Mail oder PDF) bereitgestellt und vereinbart werden.
- Voraussetzung: Das Dokument muss speicherbar und druckbar sein, und der Arbeitnehmer muss den Empfang bestätigen.
- Regelaltersrentenbefristungen können ebenfalls digital geregelt werden.
Ausnahmen:
Für befristete Arbeitsverträge gilt weiterhin die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Branchen wie Speditionen, Logistik, Bau und Gastronomie bleiben hiervon ausgenommen.
Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse digital
Arbeitsverträge:
Können ab sofort als PDF-Dokumente ausgestellt werden – allerdings nur, wenn der Empfang dokumentiert wird.
Arbeitszeugnisse:
Können bei Zustimmung des Arbeitnehmers elektronisch mit einer qualifizierten Signatur erstellt werden. Alternativ kann der Arbeitnehmer auch ein schriftliches Zeugnis verlangen.
Aushangpflichten
Anstelle von physischen Aushängen dürfen relevante Informationen im Firmen-Intranet bereitgestellt werden.
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber
- Passen Sie Ihre internen Prozesse an die neuen Regelungen an.
- Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung, aber stellen Sie sicher, dass Zugangs- und Empfangsnachweise dokumentiert sind.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter frühzeitig über die Änderungen.
Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer
- Profitieren Sie von den digitalen Möglichkeiten, etwa bei Arbeitszeugnissen oder Verträgen, und achten Sie auf Nachweise über den Empfang und Zugang.
- Denken Sie daran, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen, um Steuervergünstigungen bei Abfindungen zu beantragen.