Rechtssichere Kündigung: Abmahnung als Voraussetzung?

Kategorie: Abmahnung und Kündigung

Wann ist eine Abmahnung vor einer Kündigung erforderlich? Gibt es eine feste Regel oder hängt es vom Einzelfall ab? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Abmahnung notwendig ist, welche Rolle die Verhältnismäßigkeit spielt und wann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich ist. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke als Arbeitgeber.

Frage zur Anzahl von Abmahnungen vor Kündigung.

Häufige Fragen zur Abmahnung vor einer Kündigung

Die Frage, wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung erforderlich sind, beschäftigt viele Arbeitgeber. Gibt es eine allgemeine Regel? Muss immer eine Abmahnung ausgesprochen werden? Oder kann in bestimmten Fällen auch direkt gekündigt werden?

In diesem Beitrag wird erklärt, wann und wie oft eine Abmahnung notwendig ist, bevor eine Kündigung erfolgen kann. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie Abmahnungen rechtssicher gestalten und welche rechtlichen Fallstricke es zu vermeiden gilt.

Muss vor einer Kündigung eine Abmahnung erfolgen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass eine Abmahnung vor einer Kündigung zwingend erforderlich ist. Allerdings spielt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eine entscheidende Rolle.

Eine Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Besonders bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine vorherige Abmahnung oft notwendig, um die Kündigung vor Gericht zu rechtfertigen.

Ausnahme: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

In besonders schweren Fällen, wie bei Diebstahl oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Allerdings ist auch hier der Einzelfall entscheidend. 

Wird zum Beispiel ein Gegenstand von geringem Wert entwendet und war der Mitarbeitende zuvor 20 Jahre beanstandungsfrei beschäftigt, kann eine Abmahnung anstelle einer sofortigen Kündigung angemessen sein. Anders sieht es aus, wenn ein neuer Mitarbeitender bereits in den ersten Wochen seines Arbeitsverhältnisses einen erheblichen Vertragsbruch begeht.

Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei Abmahnungen und Kündigungen

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist ein fundamentaler Grundsatz des Arbeitsrechts und spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob eine Abmahnung oder Kündigung angemessen ist.

Dabei wird geprüft, ob die Kündigung als letztes Mittel erforderlich ist oder ob mildere Mittel, wie eine weitere Abmahnung oder eine Versetzung, ausreichend wären.

Drei Stufen der Verhältnismäßigkeitsprüfung:

1. Geeignetheit: 

Die Maßnahme muss objektiv geeignet sein, das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu unterbinden. Eine Kündigung darf nur erfolgen, wenn eine Abmahnung nicht mehr ausreichen würde.

2. Erforderlichkeit: 

Es muss geprüft werden, ob es ein milderes Mittel als die Kündigung gibt, das denselben Zweck erfüllen würde. In vielen Fällen kann eine weitere Abmahnung oder ein Gespräch ausreichend sein, um das Verhalten des Arbeitnehmers zu korrigieren.

3. Angemessenheit: 

Die Kündigung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Pflichtverletzung stehen. Ein einmaliges Verspäten um wenige Minuten würde keine Kündigung rechtfertigen, während wiederholtes unentschuldigtes Fehlen schwerer wiegt.

Beispiel (überspitzt dargestellt):

Ein Arbeitnehmender, der seit 20 Jahren beanstandungsfrei arbeitet, nimmt versehentlich einen Kugelschreiber aus dem Betrieb mit. Hier wäre eine informelle Ermahnung angemessen, aber eine Abmahnung oder gar fristlose Kündigung wäre unverhältnismäßig.

Ein neuer Mitarbeitender, der in der zweiten Woche seines Arbeitsverhältnisses einen Kopierer aus dem Unternehmen mitnimmt, begeht eine schwerwiegende Pflichtverletzung. In diesem Fall wäre eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.

Diese Beispiele sollen verdeutlichen, wie wichtig die Verhältnismäßigkeit bei der Bewertung einer Pflichtverletzung ist. In der Praxis sind viele Fälle komplexer und erfordern eine genaue juristische Bewertung.

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Wie viele Abmahnungen sind notwendig?

Die Anzahl der erforderlichen Abmahnungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei sind vor allem folgende Aspekte relevant:

1. Schwere des Vergehens:

Ein einmaliges Zuspätkommen wird anders bewertet als wiederholtes, unentschuldigtes Fehlen oder gar Betrug.

2. Dauer der Betriebszugehörigkeit: 

Ein langjähriger Mitarbeitender mit bisher einwandfreiem Verhalten genießt mehr Schutz als ein neuer Arbeitnehmender.

3. Betriebliche Auswirkungen: 

Wenn das Fehlverhalten den Betriebsablauf massiv stört, kann eine schnellere Kündigung möglich sein.

4. Bisheriges Verhalten des Mitarbeitenden: 

Hat der Arbeitnehmende bereits in der Vergangenheit Verstöße begangen, kann eine Kündigung schneller begründet werden.

Grundsätzlich gilt:

1. Leichte Verstöße: 

Eine oder mehrere Abmahnungen können erforderlich sein, um dem Arbeitnehmer eine zweite Chance zu geben.

2. Wiederholte Verstöße: 

Drei Abmahnungen gelten häufig als ausreichend, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann.

3. Schwerwiegende Verstöße: 

Eine einzige Abmahnung kann in manchen Fällen bereits genügen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Ab wann ist eine Kündigung nach einer Abmahnung möglich?

Eine Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung weiterhin das gleiche Fehlverhalten zeigt. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion: Sie signalisiert dem Mitarbeitenden, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist und im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmender kommt mehrfach unentschuldigt zu spät.

  1. Beim ersten Mal erfolgt eine mündliche Ermahnung.
  2. Beim zweiten Mal wird eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen.
  3. Beim dritten Mal kann eine weitere Abmahnung folgen.
  4. Beim vierten Mal ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich.

In einigen Fällen kann auch schon eine einzige Abmahnung ausreichen, um eine Kündigung zu rechtfertigen, insbesondere wenn der Mitarbeiter noch nicht lange im Unternehmen beschäftigt ist und das Fehlverhalten schwerwiegend ist.

Fazit: Jeder Fall ist individuell

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung erforderlich sind. Arbeitgeber sollten die Verhältnismäßigkeit prüfen und sicherstellen, dass eine Kündigung gut begründet ist. 

Eine juristische Beratung kann helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden und eine rechtssichere Entscheidung zu treffen. Zudem sollten Abmahnungen stets schriftlich erfolgen und gut dokumentiert sein, um im Streitfall eine solide Grundlage zu haben.

Falls Sie Fragen zu Abmahnungen und Kündigungen haben oder eine individuelle Beratung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.

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